Rechtliches

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde SCUBA LIBRE BALI, Kelheimer Straße 70, 93346 Ihrlerstein - nachfolgend Reiseveranstalter genannt - den Abschluss eines Reisevertrages an. 
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, mit nachfolgender schriftlicher Anmeldung, vorgenommen werden. 
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht. 
Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Vertrag auch für den Reiseveranstalter verbindlich. 
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung / Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluß wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises (mindestens € 50,00), jedoch nicht mehr als € 250,- pro Person fällig. 
Die Prämie für die Reiserücktrittskostenversicherung wird mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

2.2. Die Unterlagen werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter zugesandt, gegen Zahlung beim Veranstalter ausgehändigt oder gegen Nachnahme übersandt.

2.3. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 4 Wochen vor Reiseantritt, so ist der Reisepreis sofort bei Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung fällig.

2.4. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Reiseveranstalter berechtigt, die zusätzlich anfallenden Telefon- und Telefaxgebühren an den Kunden weiter zu belasten.

3. Leistungen

3.1. Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt bestimmt. Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu Ihrer Sicherheit der Schriftform.

3.2.Orts- bzw. Hotelprospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistung für den Inhalt.

3.3. Soweit eine Reise in diesem Prospekt nicht anders beschrieben ist, schließen die Preise ein: Flug zum Zielflughafen und zurück gemäß Programm, Transfer vom Zielflughafen zum Hotel und zurück gemäß Programm, Unterbringung im Doppelzimmer des gewählten Hotels oder für die gebuchte Kabinenkategorie, Einzelzimmer gegen Aufpreis, Verpflegung gemäß Tageszeit. Beförderung von Reisegepäck (maximal 20 kg), sowie normales Handgepäck, sofern nicht behördliche Bestimmungen, z.B. Sicherheitsgründe, entgegenstehen. 
Tauchgepäck muss bei der Reisebuchung ausdrücklich angemeldet werden. Für dessen kostenfreien Transport durch die Transportunternehmen übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

3.4. Erfolgt die Beförderung im Linienverkehr, so werden diese Leistungen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt. SCUBA LIBRE BALI übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Verspätung von Reisenden, Gepäck oder Gütern bei der Luftbeförderung im Linienverkehr entstehen, wenn der Luftfrachtführer beweist, dass er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten (siehe auch Artikel 20, Warschauer Abkommen).

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Abweichungen und/oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen und/oder Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei zuständigen Transportunternehmen (z.B.: Rückbestätigung/Reconformation des Flugs) über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 
Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Route, des Flughafens, die Einführung von zunächst nicht vorgesehenen Zwischenlandungen etc. bleiben vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen des Flugplanes übernehmen wir keine Haftung. 
Findet im Einzelfall aus flugtechnischen Gründen der Hinflug zur Nachmittags- oder Abendzeit, der Rückflug dagegen in den Morgen- oder Vormittagsstunden statt, besteht kein Ersatzanspruch für eine etwa dadurch entfallene Verpflegungsleistung.

4.2.Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter berechtigt, aus wichtigen Gründen eine andere Reiseunterkunft, Transportart oder Klasse zu wählen bzw. das ausgeschriebene Programm zu ändern. Der Veranstalter ist hierbei verpflichtet, sich um eine gleichwertige zu bemühen.

4.3.Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungs- und/oder Preisänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Tritt der Reisende dann vom Vertrag zurück, erstattet SCUBA LIBRE BALI die bis dahin geleistete Zahlung.

4.4. Liegt der Reisetermin später als vier Monate nach Reisevertragsabschluss, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preisänderung vorzunehmen, wenn sie auf sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife, Wechselkurse und ähnlichem) beruht; die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. 
Ändern sich behördlich festgelegte Beförderungstarife, Gebühren oder Steuern, ist eine Anpassung der Preise jederzeit möglich. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% des Reisepreises, ist der Kunde innerhalb von 7 Tagen zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Mündliche oder telefonische Abmeldungen können nicht anerkannt werden. Maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren (siehe Stornobedingungen Punkt I.).

5.3. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Bei bestätigten Buchungen werden auf Kundenwunsch Umbuchungen bis zum zum 95. Tag vor Reiseantritt vorgenommen. Es werden dafür eine Umbuchungsgebühr von € 25,00 p. Person, sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Telefon- und Telefaxgebühren berechnet. 
Kurzfristige Umbuchungen ab dem 94. Tag werden wie Stornierungen behandelt und es fallen dafür die u. a. Stornokosten an. 
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

I. Stornobedingungen für Flugpauschalreisen, mit Linienfluggesellschaften, Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter) und Tauchkreuzfahrten, oder bei eigener Anreise 
Bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % p. Person 
Ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 % p. Person 
Ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 % p. Person 
Ab 14. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person
Ab   7. Tag vor Reisebeginn 85 % p. Person
Ab 24 Stunden vor Reisebeginn (no show)100 % p. Person 

II. Für Tauchkreuzfahren gelten die folgenden gesonderten Stornobedingungen: 
Bis 90. Tag vor Reiseantritt 25 % p. Person 
Ab 89. bis 60. Tag vor Reiseantritt 50 % p. Person 
Ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 75 % p. Person 
Ab 29. Tag vor Reisebeginn 100 % p. Person

5.4.  Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 

Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder nur teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch den Reiseveranstalter. 
Es bleibt dem Reisenden jedoch der Nachweis ersparter Aufwendungen des Reiseveranstalters oder eines, diesem entstandenen geringeren Schadens vorbehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter 

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a)     Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b)     Bis zwei Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon in Kenntnis zu setzen.

c)     Bis vier Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

7.1. Ferner behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reise jederzeit abzusagen, wenn dieser Hindernisse entgegenstehen, die von ihm nicht oder nur unter unverhältnismäßigen Kosten beseitigt werden können; in diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle Zahlungen ohne Abzug einer Gebühr. Die Berechtigung zum Rücktritt besteht ferner bei Zahlungsverzug eines Teilnehmers, ohne dass es einer nochmaligen Fristsetzung zur Zahlung bedarf. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Kunde erhält den Reisepreis zurück. SCUBA LIBRE BALI darf jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Er ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet der Reiseveranstalter für:

1. Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen

2. Zusammenstellung von Einzelleistungen

3. Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten

4. Bearbeitung der Reiseanmeldung

5. Organisation, Reservierung und zur Verfügung Stellung gemäß Reisevertrag

6. Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen

7. Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausländischen Zahlungsmitteln, sofern dies ausdrücklich Gegenstand des Reisevertrages ist. 

8. Haftung des Reiseveranstalters

8.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

8.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,

a.soweit ein Schaden des Reisenden vom Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b. soweit er für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen in Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Führungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden (z. B. sind alle von den Reiseleitern vermittelten Ausflüge und Rundfahrten Fremdleistungen).

8.5. An Sonderausflügen zu Land, zu Wasser, Tauchfahrten, Tauchen usw. beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr. Der Veranstalter weist darauf hin, dass weder Boote noch Tauchgeräte noch eine Teilnahme an Tauchgängen durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die Sorge der entsprechenden Versicherung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Reisen ist ein einwandfreier Gesundheitszustand, sowie Tropen- und Tauchtauglichkeit.

8.6. Die Teilnahme an Sport- und Tauchkursen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.

8.7. Wird eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung darauf hingewiesen wird. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der Reiseveranstalter daher nicht ein.

8.8. Verjährung: Die Ansprüche des Kunden aus dem Reisevertrag verjähren in sechs Monaten, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung drei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

9.1. Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor Abreise hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend zu benachrichtigen.

9.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Minderung nicht zu.

10. Ausschluss von Ansprüchen Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich beim Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften 
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass, den Sie für die Reise benötigen, Gültigkeit besitzt, nach Möglichkeit sechs Monate über Ihr geplantes Rückreisedatum hinaus. Bitte überprüfen Sie kurz vor Ihrer Reise, ob sich Impfbestimmungen geändert haben.

12. Versicherungen 
Der Abschluss einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen
Auf Wunsch kann der Reiseveranstalter solche Versicherungen vermitteln. 
Soweit dies bei den einzelnen Reiseausschreibungen ausdrücklich vorgesehen ist, schließt der Reisepreis eine Reisekostenausfallversicherung ein. 
In diesem Falle ist der Kunde gegen Rücktrittskosten versichert. 
Die Reiserücktrittskosten-Versicherung beginnt mit dem Tage der Reisebuchung und gilt bis zu Ende der Reise. 
Die Versicherungsbedingungen in vollem Wortlaut werden auf Verlangen ausgehändigt.

13. Sport- und Tauchkurse 
Es wird empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Tauchtauglichkeit ärztlich untersuchen zu lassen. 
Während der Tauchkurse und -programme ist den Tauchlehrern und Betreuern Folge zu leisten sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sportstätte zu beachten. Zuwiderhandlung haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. 
Teilnehmer, die ein Non-Limit-Tauchprogramm buchen, müssen glaubhaft versichern (z.B.: durch Vorlage von Tauchlizenz und Logbuch), dass Sie über die entsprechende Taucherfahrung verfügen. 
Teilnehmer, die ein Tauchprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Taucherfahrung verfügen. 
Der zuständige Tauchlehrer vor Ort hat das Recht die Tauchqualifikation zu überprüfen und im Falle mangelnder Tauchqualifikation das gebuchte Tauchprogramm gegebenenfalls umzuschreiben. 
Grundsätzlich taucht der Reiseteilnehmer auf eigene Gefahr.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

14.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2. Über den Katalog und die Ausschreibung des Veranstalters hinausgehende Zusagen der Buchungsstelle oder des Reisebüros an die Reiseteilnehmer sind unwirksam. Ebenso unwirksam sind Zusagen der Reiseleitung während der Reise.

15. Allgemeines

15.1 Alle Angaben im Prospekt entsprechen dem Stand der Drucklegung.

15.2 Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15.3 Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt wurden.

15.4 Alle personenbezogenen Daten, die dem Reiseveranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt

15.5 Tritt SCUBA LIBRE BALI nur als Vermittler auf, so gelten die Reisebedingungen des vermittelten Veranstalters. 
Dies gilt insbesondere bei der Vermittlung von Flügen.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen, ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Impressum

Scuba Libre Bali GbR
Kelheimer Strasse 70
, 93346 Ihrlerstein
Telefon: 09441-179490
Telefax: 09441-179455
E-Mail: scuba-libre-bali@web.de
Internet: www.scuba-libre-bali.com 

Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Joachim Jansa und Herbert Goller

 

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Stand: 09. Oktober 2002 23:49
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